Allgemeine Geschäftsbedingungen – Business Referral Programm

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) regeln alle vertraglichen und/oder vorvertraglichen Beziehungen zwischen der Recruiting Concept GmbH (nachfolgend „Recruiting Concept“ oder „Gesellschaft“ genannt) und dem Teilnehmer des Empfehlungsprogramms (nachfolgend „Empfehlungsgeber“ genannt) wie unten definiert.

Recruiting Concept und der vermittelnde Freelancer werden im Folgenden einzeln als „Partei“ oder gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

1. Begriffsbestimmungen

Die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln gelten für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auftrag: bezeichnet einen Auftrag, den ein Freelancer über Recruiting Concept für einen Kunden ausführt, mit einem Mindestwert von 3.000 CHF/€ exkl. Mehrwertsteuer.

Empfehlungsprogramm: bezeichnet das jeweils gültige Standard-Empfehlungsprogramm von Recruiting Concept, in dessen Rahmen Freelancer, die bei Recruiting-Concept im Pool registriert sind, die Möglichkeit haben, Prämien zu verdienen, wenn sie neue Aufträge für Kunden, die andernfalls nicht an Recruiting Concept/über Recruiting Concept vermittelt worden wären, identifizieren und erfolgreich an den Recruiting Concept vermitteln, mit dem Ziel, dass der neue Auftrag über Recruiting Concept erfolgreich abgeschlossen wird.

Vertrauliche Informationen: sind schriftliche oder mündliche Informationen geschäftlicher, finanzieller oder technischer Art, die als vertraulich gekennzeichnet oder anderweitig kenntlich gemacht sind oder von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie vertraulich sind, und die von Recruiting Concept an den vermittelnden Freelancer weitergegeben werden oder von denen der vermittelnde Freelancer anderweitig in Vorbereitung auf oder im Verlauf von oder in Verbindung mit der Beteiligung des vermittelnden Freelancers an dieser Vereinbarung und/oder dem Empfehlungsprogramm Kenntnis erhält.

Kunde: bezeichnet eine Person oder Unternehmen, die/der die Vermittlungs-Dienstleistungen von Recruiting Concept beanspruchen möchte, um Freelancer zu identifizieren und zu beauftragen, um Aufträge für sie auszuführen.

Vermittlung eines Kundenauftrags: bezeichnet den Fall, dass der vermittelnde Freelancer über das Empfehlungsprogramm den Kontakt zwischen Recruiting Concept und einem Kunden herstellt, der einen bestimmten Auftrag benötigt, der von Freelancern ausgeführt werden könnte, und der dazu führt, dass dieser Auftrag erfolgreich in den Community-Pool aufgenommen und von einem der Freelancer von Recruiting Concept ausgeführt wird. Die Vermittlung funktioniert nur, wenn der Kunde nicht bereits denselben Auftrag an Recruiting Concept angefragt hat, um den Auftrag an Recruiting Concept zu übermitteln.

Gebühr für die Vermittlung eines Kundenauftrags: bezeichnet in Bezug auf die Vermittlung eines Kundenauftrags einen Betrag in Höhe von 5 % des Transaktionswerts von Recruiting Concept für den spezifischen Auftrag, der im Rahmen der Vermittlung des Kundenauftrags an Recruiting Concept vermittelt wurde.

Freelancer: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person.

2. Laufzeit und Beendigung

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der vermittelnde Freelancer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, um an dem Empfehlungsprogramm teilzunehmen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung gemäss ihren Bestimmungen so lange, bis sie von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich gekündigt werden.

2.2 Recruiting Concept ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Referring Freelancer zu kündigen, wenn:

a) der vermittelnde Freelancer gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstösst; oder

b) Recruiting Concept beschliesst, das Empfehlungsprogramm nicht mehr zu betreiben.

3. Teilnahme am Business Referral Program

3.1 Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den vermittelnden Freelancer gestattet Recruiting Concept dem vermittelnden Freelancer die Teilnahme am Empfehlungsprogramm während des in Absatz 2 definierten Zeitraums.

3.2 Recruiting Concept ist berechtigt, die Teilnahme des vermittelnden Freelancers am Empfehlungsprogramm und den Zugang zu diesem Programm jederzeit durch Mitteilung an den vermittelnden Freelancer auszusetzen:

a) wenn und solange der vermittelnde Freelancer gegen diese Vereinbarung verstösst; oder

b) wenn Recruiting Concept vernünftigerweise davon ausgeht, dass die Handlungen und/oder Unterlassungen des vermittelnden Freelancers eine negative Auswirkung auf Recruiting Concept, ein Mitglied der Recruiting-Concept-Community oder deren Geschäft oder Ruf haben könnten.

3.3 Um Zweifel auszuschliessen, ist Recruiting Concept berechtigt, vorgeschlagene Freelancer oder Aufträge, die vom vermittelnden Freelancer vermittelt werden, nach eigenem Ermessen abzulehnen.

4. Vermittlungsgebühren

4.1 Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieses Absatzes 4 hat der vermittelnde Freelancer, wenn er Recruiting Concept während der in Absatz 2 definierten Laufzeit eine Empfehlung für einen Kundenauftrag gemäss dieser Vereinbarung vorlegt, Anspruch auf eine Empfehlungsgebühr für einen Kundenauftrag von Recruiting Concept für diese Empfehlung.

4.2 Der vermittelnde Freelancer hat nur dann Anspruch auf eine Empfehlungsgebühr in Bezug auf eine Empfehlung eines Kundenauftrags, wenn Recruiting Concept (nach eigenem Ermessen) feststellt, dass im Falle der Vermittlung eines Kundenauftrags der Auftrag nur aufgrund der Vermittlung des Kundenauftrags an die Recruiting-Concept-Community verwiesen wurde und nicht an den Recruiting-Concept-Community verwiesen worden wäre, wenn die Vermittlung des Kundenauftrags nicht durch den vermittelnden Freelancer erfolgt wäre; oder

4.3 Der vermittelnde Freelancer hat keinen Anspruch auf eine Empfehlungsgebühr in Bezug auf die Empfehlung eines Kundenauftrags:

a) vor der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nach Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen;

b) nicht über das von Recruiting Concept von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellte offizielle Portal für das Geschäftsempfehlungsprogramm erfolgen; oder

c) nicht in Übereinstimmung mit den Regeln, Systemen, Richtlinien, Prozessen und Verfahren des Empfehlungsprogramms erfolgen, die von Recruiting Concept von Zeit zu Zeit festgelegt werden (und um Zweifel auszuschliessen, ist Recruiting Concept berechtigt, diese jederzeit zu ändern).

4.4 Keine Empfehlungsgebühren werden fällig für:

a) einen Auftrag, der über die Community vermittelt wird und dessen Wert unter 3.000 CHF/€ exkl. Mehrwertsteuer liegt; oder

b) Aufträge, die über die Community vermittelt werden, sofern dies nicht in Übereinstimmung mit (und unter Verwendung von) den formalen Regeln, Systemen, Richtlinien, Prozessen und Verfahren des Geschäftsempfehlungsprogramms geschieht, die von Recruiting Concept von Zeit zu Zeit festgelegt werden.

4.5 Dauert ein Auftrag länger als 12 Monate, so ist die entsprechende Empfehlungsgebühr nur in Bezug auf den Transaktionswert von Recruiting Concept zu zahlen, der in den ersten 12 Monaten des Auftrags erzielt wird. Um Zweifel auszuschliessen, ist das Anfangsdatum der 12 Monate die Annahme des Angebots des Freelancers durch den Kunden und das Enddatum die Validierung des letzten Tätigkeitsberichts durch den Kunden innerhalb der ersten 12 Monate.

4.6 Die Vermittlungsgebühren sind monatlich nachträglich innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Monats fällig, in dem Recruiting Concept den entsprechenden Recruiting Concept-Transaktionswert erhält.

4.7 Die Vermittlungsgebühren verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.

4.8 Recruiting Concept ist berechtigt, Beträge, die der vermittelnde Freelancer Recruiting Concept schuldet, jederzeit mit den Empfehlungsgebühren zu verrechnen.

5. Zusätzliche Verpflichtungen des vermittelnden Freelancers

5.1 Der vermittelnde Freelancer ist nicht befugt (und darf sich nicht als befugt ausgeben), Recruiting Concept in irgendeiner Weise zu binden. Der vermittelnde Freelancer ist nicht berechtigt, Zusicherungen, Garantien oder andere Erklärungen oder Versprechen im Namen von Recruiting Concept abzugeben oder zu behaupten, solche abzugeben.

5.2 Der vermittelnde Freelancer darf im eigenen Namen keine Zusicherungen, Garantien oder sonstigen Erklärungen in Bezug auf die Dienstleistungen von Recruiting Concept abgeben, die nicht in der Recruiting-Concept-Community oder in den aktuellen Marketingunterlagen von Recruiting Concept enthalten sind.

5.3 Der vermittelnde Freelancer muss:

a) in gutem Glauben handeln und keine ungenauen oder irreführenden Angaben machen oder in irgendeiner Weise rechtswidrig oder unethisch in Verbindung mit dem Empfehlungsprogramm und/oder tatsächlichen oder potenziellen Kundenaufträgen handeln. Der vermittelnde Freelancer darf auch nichts tun, was den guten Ruf von Recruiting Concept oder einem Mitglied der Recruiting-Concept-Community oder deren Unternehmen schädigen könnte.

b) die Regeln, Richtlinien und Verfahren von Recruiting Concept einzuhalten, die von Zeit zu Zeit in Bezug auf das Empfehlungsprogramm für Unternehmen gelten.

c) alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzuhalten.

d) sich nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen beteiligen, die einen Straftatbestand der Steuerhinterziehung oder der Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen.

e) in der Community als rechtskonform zertifiziert sein, d. h. über einen guten Ruf verfügen.

6. Vertrauliche Informationen

6.1 Der vermittelnde Freelancer verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt (weder während der Laufzeit dieses Vertrages noch nach dessen Beendigung aus irgendeinem Grund) vertrauliche Informationen an irgendeine Person weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäss Absatz 6.2 zulässig.

6.2 Der vermittelnde Freelancer darf vertrauliche Informationen von Recruiting Concept offenlegen:

a) gegenüber seinen Angestellten, leitenden Angestellten, Vertretern, Unterauftragnehmern oder Beratern, die diese Informationen zur Ausübung der Rechte des Auftraggebers oder zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag kennen müssen. Der vermittelnde Freelancer stellt sicher, dass seine Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter, Unterauftragnehmer oder Berater, an die er vertrauliche Informationen von Recruiting Concept weitergibt, diesen Absatz 6 einhalten; und

b) soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, an ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde.

6.3 Der vermittelnde Freelancer darf die vertraulichen Informationen von Recruiting Concept nur für die Ausübung seiner Rechte und die Erfüllung seiner Pflichten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag verwenden.

7. Datenschutz

Der vermittelnde Freelancer verpflichtet sich, die ausdrückliche und informierte Zustimmung des Kunden zur Übermittlung seiner Daten an Recruiting Concept im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Kundenauftrags-Vermittlung eingeholt zu haben, so dass diese die begründete Erwartung haben, von Recruiting Concept kontaktiert zu werden, um eine potenzielle Vermittlung abzuklären.
Die Art und Weise, in der Daten im Zusammenhang mit der Interaktion mit dem Unternehmen verarbeitet werden, wird in der Datenschutzrichtlinie erläutert, die unter https://mitwirkung-marketing.ch/datenschutzerklaerung/ verfügbar ist.

8. Allgemeines

8.1 Keine der Parteien verstösst gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder haftet für die verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen.

8.2 Der Freelancer darf seine Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Recruiting Concept nicht abtreten, übertragen, belasten, untervergeben, treuhänderisch verwalten oder in sonstiger Weise mit ihnen umgehen.

8.3 Recruiting Concept ist jederzeit berechtigt, seine Rechte aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzutreten, zu übertragen, zu belasten, unterzuvergeben, treuhänderisch zu übereignen oder in sonstiger Weise mit ihnen zu verfahren.

8.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Darstellungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf ihren Gegenstand beziehen.

8.5 Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Rechtsmittel für Erklärungen, Darstellungen, Zusicherungen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese unschuldig oder fahrlässig abgegeben wurden) geltend machen kann, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf eine unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellung auf der Grundlage einer Aussage in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat.

8.6 Eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet ist.

9. Mitteilungen

9.1 Alle Mitteilungen an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen:

a) durch vorausbezahlte Schweizer A-Post-Zustellung oder einen anderen Zustelldienst am nächsten Arbeitstag an ihrem eingetragenen Sitz (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder ihrem Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) zugestellt werden; oder

b) per E-Mail an die angegebene Adresse gesendet.

9.2 Jede Mitteilung gilt als zugegangen, wenn sie

a) wenn sie per vorausbezahlter Schweizer A-Post-Zustellung oder mit einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag versandt wird, um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach dem Versand; oder

b) bei Versendung per E-Mail zum Zeitpunkt der Übermittlung oder, wenn dieser Zeitpunkt ausserhalb der Geschäftszeiten am Empfangsort liegt, bei Wiederaufnahme der Geschäftszeiten. In diesem Absatz 9.2(b) bedeutet Geschäftszeit 9.00 bis 17.00 Uhr von Montag bis Freitag an einem Tag, der kein Feiertag am Empfangsort ist.

9.3 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt diese Bestimmung als so weit geändert, wie es erforderlich ist, um sie gültig, rechtmässig und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäss diesem Absatz berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihnen oder in Verbindung mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschliesslich ausservertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem schweizerischen Recht und werden nach diesem ausgelegt.

9.5 Für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschliesslich ausservertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), sind ausschliesslich die Gerichte in St. Gallen in der Schweiz zuständig.